Mit Botox werden auch viele medizinische Behandlungen durchgeführt. Viele Menschen fragen sich, welche Behandlungen von der Krankenversicherung übernommen werden. Auf dieser Seite teilen wir Informationen über Behandlungen, die regelmäßig von der Krankenversicherung erstattet werden, oder bei denen Unsicherheit darüber besteht, ob eine Kostenübernahme möglich ist.
Botox kann nicht nur für kosmetische Behandlungen gegen Falten verwendet werden – in Deutschland geschieht dies rund 500.000 Mal pro Jahr. Weniger bekannt ist, dass Botox auch für medizinische Zwecke eingesetzt wird. Beispiele hierfür sind:
Muskelkrämpfe
Inkontinenz
Schielen
Migräne (Kopfschmerzen)
Hyperhidrose (übermäßiges Schwitzen)
Zähneknirschen
Botox in den Achseln ist eine Lösung gegen übermäßiges Schwitzen, auch Hyperhidrose genannt. Die Behandlung gegen Hyperhidrose wird von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass die Behandlung medizinisch notwendig ist.
Dafür benötigst du eine Überweisung vom Hausarzt. Wenn dieser feststellt, dass die Hyperhidrose stark ausgeprägt ist, wirst du an einen Spezialisten überwiesen.
Der Spezialist führt zunächst eine Untersuchung durch, um den Schweregrad der Hyperhidrose zu bestimmen.
In der Praxis ist die Wahrscheinlichkeit nicht sehr hoch, dass die Behandlung erstattet wird. Wenn du bei stressigen Gesprächen, Meetings oder Präsentationen Schweißflecken auf deinem Hemd bekommst, leidest du nicht automatisch an Hyperhidrose. In solchen Fällen kann jedoch eine Botox-Behandlung in einer Klinik helfen. Die Kosten liegen durchschnittlich zwischen 400 € und 600 € pro Behandlung, die etwa 6 Monate wirksam ist. Viele Menschen lassen diese Behandlung im Frühjahr durchführen und profitieren dann den ganzen Sommer davon.
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Botox gegen chronische Migräne wird von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Dafür musst du zuerst den Hausarzt aufsuchen. Wenn dieser feststellt, dass es sich um chronische Kopfschmerzen handelt, wirst du an einen Neurologen überwiesen. Die Behandlung wird nur erstattet, wenn sie von einem Neurologen durchgeführt wird. Eine Behandlung in einer kosmetischen Klinik wird nicht übernommen.
Botox kann bei Kopfschmerzen wirksam sein, insbesondere wenn sie durch Muskelverspannungen entstehen. Der Arzt kann durch eine Untersuchung feststellen, ob die Verspannungen aus dem Kopf-, Nacken- oder Schulterbereich kommen. Mit einer Botox-Behandlung lässt sich Spannungskopfschmerz effektiv behandeln.
Wenn die Diagnose des Hausarztes oder Neurologen nicht als „chronisch“ eingestuft wird, kannst du dich dennoch in einer kosmetischen Klinik behandeln lassen. Die Kosten liegen je nach Klinik zwischen 149 € und 350 €, und die Wirkung hält im Durchschnitt 3–4 Monate an. In vielen Fällen hat die Behandlung auch einen positiven Nebeneffekt gegen Falten.
Die Behandlung von Zähneknirschen mit Botox, auch Bruxismus genannt, wird von der Krankenversicherung leider fast nie übernommen. Eine Ausnahme bildet die Behandlung durch einen Gnathologen – ein Spezialist, der Zähneknirschen, Kieferpressen und Schlafapnoe im Bereich der Zahnmedizin behandelt. In schweren Fällen wird die Gnathologie bei einigen Versicherungen über die Zusatzversicherung erstattet.
Nächtliches Zähneknirschen und Kieferpressen können Kieferprobleme verursachen, die Kaumuskulatur verdicken (Faceslimming kann eine Lösung sein) und sogar zu Zahnschäden führen. Normalerweise werden diese Behandlungen nicht erstattet. Eine Beißschiene kann helfen, diese musst du allerdings selbst bezahlen. Eine Botox-Behandlung entspannt den Kaumuskel und kann das Zähneknirschen in manchen Fällen langfristig reduzieren. Bei starker Abnutzung stellt der Gnathologe eine Diagnose und einen Behandlungsplan auf. Diesen kannst du bei deiner Krankenversicherung einreichen, wenn Gnathologie Teil deiner Zusatzversicherung ist.
Medizinisches Botox wird erstattet, sofern es von einem Facharzt nach Überweisung durch den Hausarzt diagnostiziert wurde. Kosmetisches Botox wird nicht erstattet.
Botox wird von der Krankenversicherung erstattet, wenn die Diagnose chronische Migräne vorliegt. Voraussetzung ist, dass die Behandlung von einem Neurologen durchgeführt wird. Eine Behandlung in einer kosmetischen Klinik wird nicht übernommen.
Botox kann nach Diagnose durch einen Facharzt und Überweisung durch den Hausarzt erstattet werden. Erstattungsfähige Behandlungen sind:
Übermäßiges Schwitzen (Hyperhidrose, sofern stark ausgeprägt, z. B. bei Entzündungen oder geschädigter Haut), Muskelkrämpfe im Gesicht oder Hals, Chronische Migräne, Zähneknirschen (Bruxismus).
Alle Krankenkassen übernehmen die genannten Indikationen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung.
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