
Kosmetische Behandlungen mit Botulinumtoxin werden während der Schwangerschaft nicht empfohlen und sollten verschoben werden. Für VISTABEL, ein für kosmetische Anwendungen zugelassenes Botulinumtoxin-Präparat, empfiehlt die deutsche Produktinformation keine Anwendung während der Schwangerschaft.
Haben Sie Botox erhalten, bevor Sie wussten, dass Sie schwanger sind? Das bedeutet nicht automatisch, dass die Schwangerschaft geschädigt wurde. Planen Sie zunächst keine weitere kosmetische Behandlung und teilen Sie dem behandelnden Arzt oder der behandelnden Ärztin sowie Ihrer Schwangerschaftsbetreuung mit, wann und womit Sie behandelt wurden.
Diese Seite bezieht sich hauptsächlich auf kosmetisches Botulinumtoxin. Wird Botulinumtoxin zur Behandlung einer Erkrankung eingesetzt, kann eine andere medizinische Nutzen-Risiko-Abwägung erforderlich sein.
Mehr zu Wirkung und allgemeinen Einsatzbereichen erfahren Sie auf unserer Seite über Botox.

Für kosmetische Zwecke sollte Botulinumtoxin während der Schwangerschaft nicht angewendet werden. Die deutsche VISTABEL-Gebrauchsinformation empfiehlt die Anwendung während der Schwangerschaft sowie bei Frauen im gebärfähigen Alter, die keine Verhütungsmittel verwenden, nicht.
Der Grund dafür ist nicht, dass eine Schädigung durch jede Botox-Behandlung in der Schwangerschaft nachgewiesen wäre. Vielmehr reichen die verfügbaren Daten nicht aus, um eine geplante kosmetische Behandlung als unbedenklich einzustufen. Da die Behandlung nicht medizinisch notwendig ist, kann sie in der Regel verschoben werden.
Ein erhöhtes Fehlbildungsrisiko wurde in den bisher dokumentierten Schwangerschaften nicht nachgewiesen. Embryotox beschreibt mehr als 100 Schwangerschaften mit Botulinumtoxin-Exposition, bei denen bislang kein Hinweis auf ein erhöhtes Fehlbildungsrisiko festgestellt wurde.
Die Aussagekraft dieser Daten ist jedoch begrenzt. Ein fehlendes Risikosignal ist daher nicht dasselbe wie der Nachweis, dass eine kosmetische Behandlung während der Schwangerschaft sicher ist.
Nein. Es gibt kein Schwangerschaftsdrittel, in dem eine kosmetische Behandlung mit Botulinumtoxin routinemäßig empfohlen wird.
Verschieben Sie eine geplante kosmetische Botox-Behandlung. Wenn Sie während der Schwangerschaft bereits behandelt wurden, informieren Sie den behandelnden Arzt oder die behandelnde Ärztin und die medizinische Betreuung Ihrer Schwangerschaft.
Ist eine Schwangerschaft noch nicht ausgeschlossen, sollte die kosmetische Injektion verschoben werden, bis die Situation geklärt ist. Informieren Sie die Praxis vor dem Termin, wenn Ihre Periode ausgeblieben ist oder Sie auf das Ergebnis eines Schwangerschaftstests warten.
Teilen Sie einen bestehenden Kinderwunsch bereits vor einer geplanten Behandlung mit. Die VISTABEL-Produktinformation empfiehlt die Anwendung auch bei Frauen im gebärfähigen Alter nicht, wenn keine Verhütungsmittel verwendet werden.
Besprechen Sie zusätzliche kosmetische Behandlungen mit Ihrem Kinderwunschzentrum. Entscheidungen über Fertilitätsmedikamente, Eizellentnahme, Embryotransfer oder andere Bestandteile Ihrer Kinderwunschbehandlung gehören in die Betreuung des dafür zuständigen medizinischen Teams.
Setzen oder verschieben Sie eine ärztlich verordnete Behandlung nicht selbstständig. Bei einer medizinischen Indikation muss berücksichtigt werden, warum Botulinumtoxin eingesetzt wird und welche Folgen ein Verzicht auf die Behandlung haben könnte.
Wenn Sie Botox erhalten haben und erst danach erfahren, dass Sie schwanger sind, bedeutet die Behandlung nicht automatisch, dass eine Schädigung eingetreten ist.
Embryotox nennt nach einer bereits erfolgten Botulinumtoxin-Anwendung in der Schwangerschaft keine speziellen allgemeinen Konsequenzen. Gleichzeitig sind die verfügbaren Daten begrenzt, weshalb Ihre konkrete Behandlung individuell eingeordnet werden sollte.
Planen Sie zunächst keine weitere kosmetische Botox-Behandlung. Für die medizinische Beurteilung sind insbesondere folgende Angaben hilfreich:
Datum der Behandlung
verwendetes Botulinumtoxin-Präparat
verabreichte Einheiten
behandelte Region
gegebenenfalls Chargennummer
Beschwerden nach der Behandlung
Kennen Sie Produkt oder Dosis nicht mehr, können Sie diese Angaben bei der behandelnden Praxis anfordern.
Besprechen Sie die Informationen anschließend mit der behandelnden ärztlichen Person und Ihrer Frauenärztin, Ihrem Frauenarzt oder einer anderen medizinischen Betreuung Ihrer Schwangerschaft.
Es gibt keine allgemeingültige Wartezeit, die für jede Person und jedes Botulinumtoxin-Präparat gleichermaßen gilt.
Für VISTABEL wird die Anwendung bei Frauen im gebärfähigen Alter, die keine Verhütungsmittel verwenden, nicht empfohlen. Wenn Sie aktiv versuchen schwanger zu werden, sollten Sie dies deshalb bereits vor einer geplanten kosmetischen Behandlung mitteilen.
Fragen Sie vor der Behandlung insbesondere:
Welches Botulinumtoxin-Präparat soll verwendet werden?
Welche Empfehlung enthält die Produktinformation bei Kinderwunsch?
Welches Vorgehen empfiehlt die behandelnde ärztliche Person, wenn eine Schwangerschaft kurz nach der Behandlung festgestellt wird?
Sollte die kosmetische Behandlung in Ihrer Situation einfach verschoben werden?
Wenn Sie zunächst nur Informationen einholen möchten, können Sie auch einen Beratungstermin vereinbaren, ohne unmittelbar eine Behandlung durchführen zu lassen.
Mehr zur Vorbereitung auf eine Beratung finden Sie unter Botox-Termin vereinbaren.
Während einer IVF oder einer anderen Kinderwunschbehandlung sollten zusätzliche kosmetische Botulinumtoxin-Behandlungen mit dem behandelnden Kinderwunschzentrum besprochen werden.
Dabei geht es nicht darum, dass eine bestimmte Wechselwirkung mit IVF grundsätzlich nachgewiesen wäre. Entscheidend ist vielmehr, dass eine sehr frühe Schwangerschaft zunächst noch unbemerkt bleiben kann und kosmetisches Botulinumtoxin während einer Schwangerschaft nicht empfohlen wird.
Die kosmetisch behandelnde Praxis sollte keine Änderungen an:
Fertilitätsmedikamenten
Stimulationsprotokollen
dem Zeitpunkt einer Eizellentnahme
einem Embryotransfer
vornehmen oder empfehlen. Diese Entscheidungen gehören zum behandelnden Kinderwunschteam.
Für VISTABEL wird die Anwendung während der Schwangerschaft und bei Frauen im gebärfähigen Alter, die keine Verhütungsmittel verwenden, nicht empfohlen. Auch während der Stillzeit wird VISTABEL nicht empfohlen.
Embryotox empfiehlt, Botulinumtoxin bei kosmetischen Indikationen während der Schwangerschaft nicht anzuwenden. Bei einer medizinischen Indikation kann eine Anwendung nach einer kritischen individuellen Nutzen-Risiko-Abwägung infrage kommen.
Bei mehr als 100 dokumentierten exponierten Schwangerschaften wurde bislang kein Hinweis auf ein erhöhtes Fehlbildungsrisiko gefunden. Die Qualität und Anzahl der verfügbaren Daten reichen jedoch nicht aus, um daraus die Sicherheit einer geplanten kosmetischen Behandlung abzuleiten.
Eine Praxis kann kosmetische Botox-Behandlungen während Schwangerschaft, Kinderwunsch oder Stillzeit grundsätzlich nicht anbieten. Ein solches Vorsorgekonzept kann strenger sein als die Bewertung einzelner medizinischer Situationen.
Eine kosmetische Behandlung und eine ärztlich notwendige Botulinumtoxin-Therapie müssen während einer Schwangerschaft nicht identisch bewertet werden.
Bei einer kosmetischen Behandlung besteht in der Regel kein medizinischer Grund, gerade während der Schwangerschaft zu behandeln. Deshalb kann die Anwendung verschoben werden.
Botulinumtoxin kann auch zur Behandlung bestimmter Erkrankungen eingesetzt werden. In einer solchen Situation muss zusätzlich berücksichtigt werden, welche Beschwerden behandelt werden und welche Folgen ein Aussetzen der Therapie haben könnte.
Embryotox beschreibt eine Anwendung bei medizinischer Indikation nach kritischer Nutzen-Risiko-Abwägung als möglich.
Setzen Sie eine bereits verordnete Therapie deshalb nicht eigenständig ab.
Wenn Botulinumtoxin wegen chronischer Kopfschmerzen oder Migräne eingesetzt wird, lesen Sie weiter unter Botox gegen Kopfschmerzen.
Wenn Sie während einer möglicherweise bestehenden oder bestätigten Schwangerschaft bereits behandelt wurden, ist nicht jede Reaktion ein Schwangerschaftsproblem. Beschwerden nach Botulinumtoxin sollten unabhängig davon medizinisch beurteilt werden, wenn sie deutlich, ungewöhnlich oder zunehmend sind.
Nach einer Injektion können unter anderem lokale Schmerzen, Schwellungen oder Blutergüsse auftreten. Solche allgemeinen Nebenwirkungen werden auf dieser Seite nicht im Detail behandelt.
Sofort medizinische Hilfe ist erforderlich, wenn nach der Behandlung Schwierigkeiten beim Schlucken, Sprechen oder Atmen auftreten. Auch deutliche allergische Symptome wie Schwellungen im Gesicht oder Hals in Verbindung mit Atemproblemen erfordern eine unmittelbare medizinische Beurteilung.
Ausführlichere Informationen zu Risiken und Warnzeichen finden Sie unter Botox-Komplikationen.
Für eine aufschiebbare kosmetische Botox-Behandlung ist auch während der Stillzeit Zurückhaltung sinnvoll.
Die deutsche VISTABEL-Produktinformation empfiehlt die Anwendung während der Stillzeit nicht.
Embryotox bewertet medizinisch notwendige Anwendungen differenzierter. Dort wird beschrieben, dass nach einer Injektion keine relevanten systemischen Wirkstoffkonzentrationen erwartet werden und ein Übergang in die Muttermilch daher als unwahrscheinlich gilt. Gleichzeitig sind die dokumentierten Erfahrungen in der Stillzeit begrenzt. Bei einer dringenden medizinischen Indikation bewertet Embryotox die Anwendung als akzeptabel.
Das bedeutet nicht automatisch, dass eine freiwillige kosmetische Behandlung während der Stillzeit empfohlen wird.
Besprechen Sie vor einer geplanten Behandlung:
welches Präparat verwendet werden soll;
welche Dosis vorgesehen ist;
was die Produktinformation zur Stillzeit angibt;
ob ein medizinischer Behandlungsgrund besteht;
ob die Behandlung problemlos verschoben werden kann.
Unterbrechen Sie das Stillen nicht eigenständig nur, um eine kosmetische Behandlung durchführen zu lassen.
Es gibt keine feste Wartezeit nach der Geburt, die für jede Person gilt.
Ob eine kosmetische Behandlung wieder infrage kommt, hängt unter anderem davon ab:
ob Sie stillen;
welches Botulinumtoxin-Präparat verwendet werden soll;
welche Medikamente Sie einnehmen;
ob medizinische Gründe gegen eine Behandlung sprechen;
welche Empfehlung für das konkrete Präparat gilt.
Wenn Sie nicht stillen, kann eine ärztliche Person vor der Behandlung prüfen, ob noch ein Grund für einen Aufschub besteht.
Stillen Sie, sollte die aktuelle Produktinformation des vorgesehenen Botulinumtoxin-Präparats ausdrücklich berücksichtigt werden.
Wenn Sie eine Behandlung nach der Schwangerschaft neu planen, können Sie außerdem prüfen, welche ärztliche Qualifikation, Behandlungserfahrung, Aufklärung und Nachsorge angeboten werden. Mehr dazu erfahren Sie unter Botox-Arzt.
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Kosmetische Botox-Behandlungen werden während der Schwangerschaft nicht empfohlen und sollten verschoben werden. Die deutsche VISTABEL-Produktinformation empfiehlt die Anwendung während der Schwangerschaft nicht.
Planen Sie zunächst keine weitere kosmetische Behandlung. Notieren Sie Behandlungsdatum, Produkt und verwendete Einheiten und informieren Sie die behandelnde ärztliche Person sowie Ihre Schwangerschaftsbetreuung. Eine versehentliche Behandlung bedeutet nicht automatisch, dass eine Schädigung eingetreten ist.
Die verfügbaren Daten reichen nicht aus, um für einzelne Schwangerschaftsphasen ein genaues Risiko einer kosmetischen Behandlung anzugeben. Es gibt kein Trimester, in dem kosmetisches Botox routinemäßig empfohlen wird.
Ja, eine geplante kosmetische Injektion sollte verschoben werden, bis geklärt ist, ob eine Schwangerschaft besteht. Informieren Sie die Praxis bereits vor dem Termin.
Ein bestehender Kinderwunsch sollte vor der Behandlung angesprochen werden. Für VISTABEL wird die Anwendung auch bei Frauen im gebärfähigen Alter, die keine Verhütungsmittel verwenden, nicht empfohlen.
Eine niedrigere kosmetische Dosis ändert die grundsätzliche Empfehlung nicht. Auch Baby Botox sollte während einer Schwangerschaft nicht als geplante kosmetische Behandlung durchgeführt werden. Weitere Informationen finden Sie unter Baby Botox.
Nein, aus einer versehentlichen Exposition lässt sich nicht automatisch eine Schädigung ableiten. In den bisher dokumentierten Schwangerschaften wurde kein erhöhtes Fehlbildungsrisiko festgestellt, die Daten sind jedoch zu begrenzt, um eine geplante kosmetische Behandlung als sicher einzustufen.
VISTABEL wird laut deutscher Produktinformation während der Stillzeit nicht empfohlen. Bei einer dringenden medizinischen Indikation kann die individuelle Bewertung anders ausfallen.
Eine feste Wartezeit für alle Personen gibt es nicht. Relevant sind insbesondere Stillzeit, das verwendete Präparat, Medikamente und die individuelle medizinische Situation.
Embryotox nennt nach einer Botulinumtoxin-Exposition keine allgemeinen besonderen Konsequenzen. Welche Betreuung in Ihrer individuellen Situation sinnvoll ist, sollten Sie mit Ihrer Frauenärztin, Ihrem Frauenarzt oder einer anderen medizinischen Schwangerschaftsbetreuung besprechen.
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