
Botox wird nicht allgemein gegen Kopfschmerzen eingesetzt. BOTOX® mit dem Wirkstoff OnabotulinumtoxinA ist zur Behandlung bestimmter Erwachsener mit chronischer Migräne zugelassen, wenn vorbeugende Migränemedikamente nicht ausreichend geholfen haben oder nicht vertragen wurden.
Chronische Migräne bedeutet, dass über mehr als drei Monate an mindestens 15 Tagen pro Monat Kopfschmerzen auftreten und an mindestens 8 dieser Tage Migränemerkmale bestehen. Diagnose und Behandlung gehören in neurologische Hände.
Die Migränebehandlung unterscheidet sich deutlich von kosmetischem Botox an Stirn oder Zornesfalte. Statt einzelner kosmetischer Behandlungszonen werden zahlreiche festgelegte Stellen an Kopf und Nacken behandelt.
Wenn Sie zunächst den Wirkstoff und die allgemeinen Einsatzgebiete verstehen möchten, lesen Sie mehr über Botox.

Die zugelassene Anwendung betrifft chronische Migräne. Botox ist keine allgemeine Behandlung für gelegentliche Kopfschmerzen oder jede andere Kopfschmerzform.
Vor der Behandlung muss geklärt werden, ob tatsächlich chronische Migräne vorliegt und welche vorbeugenden Therapien bereits eingesetzt wurden.
Das zugelassene BOTOX®-Schema umfasst 155 bis 195 Allergan-Einheiten, verteilt auf 31 bis 39 Injektionsstellen in sieben Muskelgruppen.
Die deutsche Migräneleitlinie empfiehlt, die Wirksamkeit in der Regel über zwei bis drei Behandlungszyklen im Abstand von etwa drei Monaten zu beurteilen.
Botox hat vor allem bei chronischer Migräne eine klar definierte medizinische Rolle. Andere Kopfschmerzformen müssen davon unterschieden werden.
Bei chronischer Migräne bestehen über mehr als drei Monate an mindestens 15 Tagen pro Monat Kopfschmerzen. An mindestens 8 Tagen pro Monat treten Migränemerkmale auf.
OnabotulinumtoxinA kann bei passender medizinischer Indikation zur Migräneprophylaxe eingesetzt werden.
Bei weniger als 15 Kopfschmerztagen pro Monat liegt keine chronische Migräne vor. Für episodische Migräne besteht nicht dieselbe zugelassene Anwendung von BOTOX®.
Pressen oder Zähneknirschen kann mit Beschwerden im Kiefer-, Schläfen- oder Kopfbereich verbunden sein. Das ist eine andere Behandlungsfrage als chronische Migräne.
Weitere Informationen dazu finden Sie bei der Botox-Behandlung des Kiefermuskels.
Wenn Sie wiederholt Kopfschmerzen haben, aber keine gesicherte Diagnose besteht, sollte zunächst die Ursache ärztlich abgeklärt werden. Eine Behandlung mit Botulinumtoxin sollte nicht allein aufgrund der Häufigkeit von Kopfschmerzen gewählt werden.
Eine medizinische Abklärung ist unter anderem sinnvoll, wenn:
Kopfschmerzen neu oder deutlich häufiger auftreten;
sich Ihr bekanntes Kopfschmerzmuster verändert;
Sie immer häufiger Schmerz- oder Migränemedikamente benötigen;
die Beschwerden Arbeit, Schlaf oder Alltag deutlich beeinträchtigen;
die Beschwerden nach einem Unfall oder einer Kopfverletzung begonnen haben.
Bei plötzlich auftretenden schweren neurologischen Beschwerden, beispielsweise Lähmungen, Sprach- oder Sehstörungen, ist eine sofortige medizinische Abklärung erforderlich. Bei einem medizinischen Notfall gilt in Deutschland die 112.
BOTOX® kann bei Erwachsenen mit chronischer Migräne eingesetzt werden, wenn eine vorbeugende Migränemedikation nicht ausreichend gewirkt hat oder nicht vertragen wurde.
Die aktuelle deutsche Migräneleitlinie empfiehlt OnabotulinumtoxinA insbesondere dann, wenn zuvor zwei orale Migräneprophylaxen nicht ausreichend wirksam waren.
Vor einer Behandlung werden unter anderem folgende Punkte beurteilt:
Zahl der Kopf- und Migränetage;
bisher eingesetzte Migräneprophylaxen;
Einnahme von Akut- und Schmerzmedikamenten;
möglicher Medikamentenübergebrauch;
Begleiterkrankungen;
aktuelle Medikamente;
mögliche Gegenanzeigen.
Ein Kopfschmerztagebuch kann helfen, das Muster der Beschwerden und spätere Veränderungen nachvollziehbar zu dokumentieren. Es ersetzt jedoch keine neurologische Diagnose.
Eine medizinische Botox-Behandlung bei chronischer Migräne folgt einem anderen Behandlungsschema als kosmetisches Botox.
Für BOTOX® beschreibt die Fachinformation 155 bis 195 Allergan-Einheiten, verteilt auf 31 bis 39 Injektionsstellen in sieben definierten Muskelgruppen im Kopf- und Nackenbereich.
Das Behandlungsziel ist die Prophylaxe chronischer Migräne.
Eine Botox-Zone bezeichnet üblicherweise einen kosmetisch behandelten Bereich, beispielsweise Stirn oder Zornesfalte. Kliniken können solche Zonen unterschiedlich definieren und bepreisen.
Eine Behandlung von einer, zwei oder drei kosmetischen Botox-Zonen entspricht deshalb nicht dem medizinischen Migräneprotokoll.
Eine ausführlichere Erklärung der kommerziellen Einteilung finden Sie unter Was ist eine Botox-Zone?.
OnabotulinumtoxinA beeinflusst die Freisetzung von Botenstoffen an Nervenendigungen. Bei chronischer Migräne wird davon ausgegangen, dass dadurch Prozesse beeinflusst werden, die an der Weiterleitung und Verstärkung von Schmerzsignalen beteiligt sind.
Der genaue Wirkmechanismus bei chronischer Migräne ist nicht vollständig geklärt.
Migräne sollte deshalb nicht vereinfacht als Folge verspannter Kopf- oder Nackenmuskeln dargestellt werden. Die Muskelwirkung von Botulinumtoxin allein erklärt die Migräneprophylaxe nicht vollständig.
Mehr über die allgemeine Wirkung des Wirkstoffs erfahren Sie unter Wie funktioniert Botox?.
Beim zugelassenen BOTOX®-Schema werden die Injektionen auf sieben Muskelgruppen im Kopf- und Nackenbereich verteilt.
Dazu gehören Bereiche an Stirn, Schläfen, Hinterkopf und Nacken. Je nach vorgesehenem Protokoll werden insgesamt 31 bis 39 Injektionsstellen behandelt.
Bei bestimmten vorherrschenden Schmerzregionen erlaubt die Fachinformation zusätzliche Injektionsstellen innerhalb festgelegter Muskelgruppen. Die maximale Gesamtdosis des Migräneprotokolls beträgt 195 Allergan-Einheiten.
Die genaue Verteilung wird medizinisch festgelegt und sollte nicht mit einer frei gewählten Anzahl kosmetischer Botox-Zonen verwechselt werden.
Die Wirkung ist nicht unmittelbar nach der Injektion vollständig beurteilbar. Veränderungen können sich im Verlauf der ersten Tage und Wochen entwickeln.
Eine Verminderung der Migräne ist nicht unmittelbar nach den Injektionen zu erwarten. An den Einstichstellen können vorübergehend lokale Beschwerden auftreten.
Ein Kopfschmerztagebuch kann zeigen, ob sich beispielsweise die Zahl der Kopf- oder Migränetage und der Bedarf an Akutmedikation verändern.
Die deutsche Migräneleitlinie empfiehlt, OnabotulinumtoxinA in der Regel über zwei bis drei Behandlungszyklen im Abstand von etwa drei Monaten einzusetzen, bevor abschließend über die Wirksamkeit entschieden wird.
Das reguläre Wiederholungsintervall in der BOTOX®-Fachinformation beträgt 12 Wochen.
Wenn das erwartete Ergebnis ausbleibt, lesen Sie mehr darüber, welche Faktoren eine Rolle spielen können, wenn Botox nicht ausreichend wirkt.
Bei der Behandlung chronischer Migräne werden unter anderem Nackenschmerzen, Kopfschmerzen oder eine vorübergehende Verschlechterung der Migräne, Muskelschmerzen, Muskelsteifigkeit oder Muskelschwäche, Schmerzen an den Injektionsstellen und ein vorübergehend hängendes Augenlid beschrieben. Welche Beschwerden auftreten, kann individuell unterschiedlich sein.
Kontaktieren Sie Ihre behandelnde Praxis bei unerwarteten, ausgeprägten oder zunehmenden Beschwerden nach der Behandlung. Dazu können beispielsweise stärkere Muskelschwäche oder andere Beschwerden gehören, die nicht dem erwarteten Verlauf entsprechen.
Bei neu auftretenden Problemen mit Schlucken, Sprechen oder Atmen sollte sofort medizinische Hilfe in Anspruch genommen werden. Dasselbe gilt bei Anzeichen einer schweren allergischen Reaktion.
Zu den Gegenanzeigen gehören eine bekannte Überempfindlichkeit gegen Botulinumtoxin Typ A beziehungsweise Bestandteile des Präparats sowie eine Infektion an einer geplanten Injektionsstelle.
Vorerkrankungen, aktuelle Medikamente und frühere Reaktionen auf Botulinumtoxin sollten vor der Behandlung besprochen werden. Besondere Vorsicht kann unter anderem bei bestimmten Erkrankungen der neuromuskulären Signalübertragung erforderlich sein.
Eine mögliche Behandlung während Schwangerschaft oder Stillzeit muss individuell medizinisch beurteilt werden. Die Fachinformation empfiehlt BOTOX® in der Schwangerschaft nur bei zwingender Indikation; während der Stillzeit wird die Anwendung nicht empfohlen.
Weitere Informationen zu Risiken finden Sie auf der Seite über Botox-Komplikationen.
Die Wirkung sollte anhand des Verlaufs Ihrer Migräne beurteilt werden und nicht allein danach, wie sich die behandelten Muskeln anfühlen.
Ein Kopfschmerztagebuch kann beispielsweise dokumentieren:
Zahl der Kopfschmerztage;
Zahl der Migränetage;
Häufigkeit und Dauer von Attacken;
Verwendung von Akutmedikation;
Auswirkungen der Migräne auf den Alltag.
Nicht alle Menschen sprechen ausreichend auf die Behandlung an. Die neurologische Beurteilung nach mehreren Behandlungszyklen ist deshalb wichtig, bevor über eine Fortsetzung oder Anpassung der Therapie entschieden wird.
Die Kosten lassen sich nur sinnvoll vergleichen, wenn klar ist, welche Behandlung tatsächlich angeboten wird. Der Preis einer kosmetischen Botox-Zone ist nicht mit den Kosten eines medizinischen Migräneprotokolls vergleichbar.
Bei einer privat abgerechneten Behandlung können unter anderem folgende Faktoren relevant sein:
medizinische Beratung und Untersuchung;
verwendetes Präparat;
benötigte Dosis;
Umfang der Behandlung;
behandelnde medizinische Einrichtung;
mögliche Kontrolltermine;
weitere Behandlungszyklen.
Injectablesbooking verwendet deshalb keine einzelnen privaten Anbieterpreise, um daraus einen bundesweiten Durchschnitt für Deutschland abzuleiten.
Allgemeine Preisfaktoren finden Sie unter Botox-Kosten.
Bei medizinisch begründeter Behandlung chronischer Migräne innerhalb der zugelassenen Anwendung kann die Behandlung über die Krankenversicherung abgerechnet werden. Ob und wie dies möglich ist, hängt unter anderem von Diagnose, Behandlungsweg, Verordnung, behandelnder Einrichtung und Versicherungsstatus ab.
Eine privat angebotene kosmetische Botox-Behandlung wird nicht dadurch zur Kassenleistung, dass gleichzeitig Kopfschmerzen bestehen.
Bei einer privaten Krankenversicherung hängt die Erstattung zusätzlich von den individuellen Versicherungsbedingungen ab.
Klären Sie vor Beginn der Behandlung mit der neurologischen Praxis und Ihrer Krankenversicherung, welche Kosten übernommen werden und welche Kosten gegebenenfalls selbst zu tragen sind.
Weitere Informationen finden Sie unter Botox-Kostenerstattung.
Bei chronischer Migräne ist entscheidend, ob die Beschwerden medizinisch korrekt beurteilt und die Behandlung im geeigneten neurologischen Kontext durchgeführt wird.
Achten Sie insbesondere darauf:
wer die Migränediagnose stellt;
welche Erfahrung mit chronischen Kopfschmerzerkrankungen vorhanden ist;
ob nach einem etablierten Migräneprotokoll behandelt wird;
wie die Wirkung dokumentiert und kontrolliert wird;
wie bei Nebenwirkungen oder ausbleibender Wirkung vorgegangen wird.
Eine ärztliche Approbation ist eine grundlegende berufliche Voraussetzung, sagt allein jedoch nichts über die konkrete Erfahrung mit chronischer Migräne aus.
Allgemeine Auswahlkriterien finden Sie unter Botox-Arzt.
Erfahrungsberichte können Hinweise darauf geben, wie Patientinnen und Patienten Beratung, Kommunikation, Behandlungsablauf und Nachsorge erlebt haben.
Sie beantworten jedoch nicht, ob Botox medizinisch für Ihre Migräne geeignet ist. Auch ein positives Ergebnis bei einer anderen Person bedeutet nicht, dass Sie denselben Effekt erwarten können.
Achten Sie außerdem darauf, ob sich eine Bewertung tatsächlich auf eine Behandlung chronischer Migräne bezieht. Erfahrungen mit kosmetischem Botox sind damit nicht direkt vergleichbar.
Bevor Sie Anbieter vergleichen, prüfen Sie, ob tatsächlich eine medizinische Behandlung chronischer Migräne angeboten wird. Eine Praxis oder Klinik, die Botox für kosmetische Behandlungen anbietet, führt nicht automatisch auch das zugelassene Migräneprotokoll durch.
Vergleichen Sie daher nicht nur Standort, Preis oder Bewertungen. Relevant sind insbesondere die Art der Behandlung, der medizinische Versorgungskontext, die Erfahrung mit chronischer Migräne und die geplante Verlaufskontrolle.








Nicht bei jeder Kopfschmerzform. BOTOX® ist zur Behandlung bestimmter Erwachsener mit chronischer Migräne zugelassen, wenn vorbeugende Migränemedikamente nicht ausreichend geholfen haben oder nicht vertragen wurden.
Chronische Migräne liegt vor, wenn über mehr als drei Monate an mindestens 15 Tagen pro Monat Kopfschmerzen bestehen und an mindestens 8 dieser Tage Migränemerkmale auftreten.
Die Diagnose und Behandlung chronischer Migräne gehören in neurologische Hände. Dabei werden unter anderem Kopfschmerzhäufigkeit, bisherige Prophylaxen, Medikamentengebrauch und mögliche Gegenanzeigen berücksichtigt.
Die BOTOX®-Fachinformation beschreibt 31 bis 39 Injektionsstellen in sieben Muskelgruppen des Kopf- und Nackenbereichs.
Für BOTOX® beschreibt die Fachinformation eine Gesamtdosis von 155 bis 195 Allergan-Einheiten. Die Einheiten verschiedener Botulinumtoxin-Produkte sind nicht direkt miteinander austauschbar.
Das reguläre Wiederholungsintervall der BOTOX®-Fachinformation beträgt 12 Wochen. Ob weitere Behandlungen sinnvoll sind, hängt vom individuellen Verlauf und der medizinischen Beurteilung ab.
Die deutsche Migräneleitlinie empfiehlt in der Regel eine Beurteilung über zwei bis drei Behandlungszyklen im Abstand von ungefähr drei Monaten.
Nein. Das medizinische Migräneprotokoll verwendet festgelegte Injektionsstellen und Dosierungen im Kopf- und Nackenbereich. Eine kosmetische Zonenbehandlung wird anders geplant.
Möglich sind unter anderem Nackenschmerzen, Kopfschmerzen, Muskelschmerzen oder -schwäche, Beschwerden an den Injektionsstellen und ein vorübergehend hängendes Augenlid. Bei Schluck-, Sprech- oder Atemproblemen ist sofort medizinische Hilfe erforderlich.
Für episodische Migräne besteht nicht dieselbe zugelassene Anwendung wie für chronische Migräne. Welche Migräneprophylaxe infrage kommt, sollte individuell medizinisch beurteilt werden.
Bei medizinisch begründeter Behandlung chronischer Migräne kann eine Abrechnung über die Krankenversicherung möglich sein. Die konkrete Kostenübernahme sollte vor der Behandlung mit der Praxis und der Versicherung geklärt werden.
Nicht jeder Mensch spricht ausreichend auf die Behandlung an. Dann können unter anderem der bisherige Verlauf, die Diagnose, andere Medikamente und die weitere Migräneprophylaxe erneut medizinisch beurteilt werden.
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